Heilpraktiker*innen und kosmetische Berufe
In § 1 der Hessischen Infektionshygieneverordnung ist geregelt, dass Angehörige der folgenden Berufsgruppen
zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet sind und über die notwendige Sachkunde verfügen müssen.
Die Verordnung regelt, dass die notwendige Sachkunde durch eine entsprechende Grundausbildung nachgewiesen und durch den Besuch eines Kurses erworben werden muss. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Kursteilnehmer*innen ein Zertifikat. Das Zertifikat gilt bei einer Überprüfung Ihrer Praxis durch das Gesundheitsamt als Nachweis der Sachkenntnis.
Ziel der Weiterbildung
Die Kursteilnehmer*innen sollen nach den geforderten Vorgaben ein Hygiene-Qualitäts-Setting entwickeln, um den Kunden bei der Pflege und Behandlung Sicherheit zu gewährleisten, und das Handeln mit geforderten Hygieneregeln zu unterstützen und um der unternehmerischen Verpflichtung zum Mitarbeiterschutz nachzukommen.
Umfang der Weiterbildung
Kurs Hygiene 1 (nichtinvasive Tätigkeiten). 8 UE (Unterrichtseinheiten)
Kurs Hygiene 2 (invasive Tätigkeiten): 40 UE (mit Selbststudium)
Kurs Hygiene I (8 UE)
Für alle, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann (nichtinvasive Tätigkeiten).
In diesem Kurs werden die Grundlagen der Hygiene, der Infektionsentstehung und -verhütung vermittelt. Wichtige Präventions- und Kontrollmaßnahmen werden zusammengefasst, so dass Basishygienemaßnahmen organisatorisch geplant und im Praxisalltag umgesetzt werden können. Die Teilnehmer*innen können selbständig einen Hygieneplan erstellen.
Kurs Hygiene II (40 UE)
Für alle, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen/verursachen (Injektionen, Punktionen, auch Akupunktur).
Im Vordergrund dieses Kurses stehen die Zusammenhänge der Infektionsentstehung und die Maßnahmen zu deren Vermeidung. Es werden die begrifflichen und rechtlichen Voraussetzungen in den Kontext der Maßnahmenplanung von Heilpraktikern*innen gesetzt. Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sowie die persönlichen und organisatorischen Schutzpotentiale für den Eigen- und Patientenschutz werden behandelt. Dabei steht im Vordergrund, den individuellen Anforderungen lösungsorientierte Handlungsoptionen zur Verfügung zu stellen, die sich an der Gefährdungsbeurteilung der invasiven Techniken am Patienten orientieren. Inhalte zum Erstellen eines individuellen Hygieneplans werden umfassend thematisiert und können von den Teilnehmern selbstständig in die Praxis umgesetzt werden.
Der Kurs besteht aus 24 Unterrichtseinheiten (UE) an 3 Tagen vor Ort (Präsenzunterricht) sowie 16 UE Selbststudium. Die Teilnehmer*innen erhalten die Unterlagen per USB-Stick.
Lehrgangsinhalte (Auszug)
Zertifikat
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat, in dem die Kursinhalte und der Kursumfang bescheinigt werden. Das Zertifikat gilt bei einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt als Nachweis der Sachkenntnis.
Ich führe die Weiterbildungskurse mit folgenden Instituten durch
Naturopath GbR
Darmstädter Strasse 10
64342 Seeheim-Jugenheim
Telefon: 06257 - 9696060
www.naturopath.de/fortbildungen/sachkundenachweis-hygiene-i-ii/
Deutsche Heilpraktikerschule
Buttlarstrasse 20
36039 Fulda
Telefon: 0661 - 5009020
Anfragen zu den Kursen (Termine und Preise) unter den angegebenen Telefonnummern oder an mich direkt (benutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular).